UltraStar

UltraStar! Illegal? Halblegal? Eh, Egal? Ein wenig Aufklärung tut Not.

Haben Sie schon mal Singstar auf der Playstation gespielt?

Hat es Spaß gemacht? Prima! Denn auch auf dem PC ist dieses Spielprinzip möglich. Nur heißt das Spiel hier UltraStar. UltraStar ist ein freies Projekt und grundsätzlich nicht illegal, da es zwar in der Ur-Form genauso aussieht wie das Original-Singstar, aber keinen direkten Code der Playstation-Programmierer benutzt.

 

Das heißt im Klartext, dass jeder sich das Programm und entsprechende Hilfstools, wie etwa Yass, Song-Editor, Song-Manager etc. aus dem Netz herunterladen darf und auf seinem System installieren kann.

Der Stein des Anstosses ist, wie so oft, das Copyright der einzelnen Songs - ohne die Ultrastar natürlich nutzlos ist, da es nur mit einem Demosong ausgeliefert wird und sich bislang nur wenige Künstler dem Projekt zugeneigt sind. (Grosses Lob an dieser Stelle an diese Künstler!)

 

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Woher soll der User wissen, welche Songs unter Copyright laufen und welche nicht?

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Grundsätzlich hat jeder Künstler die Kopierrechte auf seiner Seite, bzw. der Seite seiner Plattenfirma. So ein Kopierrecht läuft über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren, sofern der Schöpfer dieses Kopierrecht danach nicht verlängert. Im Laufe dieser Zeit hat der Komponist ein Anrecht auf ein Nutzungsentgeld seiner Schöpfung. Dabei wird er von der GEMA unterstützt, die ein waches Auge auf alle neuen Veröffentlichungen haben.

 

Wenn nun die Metal-Formation XYZ auf die Idee kommt, den Techno-Evergreen von DJ X zu covern, muss der DJ, bzw. seine Rechteinhaber die Erlaubnis zum covern geben, im Regalfall inkl. gewisser prozentualer Beteiligung am Umsatz, den die Metaler von XYZ mit dem Cover verdienen. Es geht hier letztendlich um Ware, nicht um die Kunst.

Aber was hat das mit UltraStar zu tun?

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Nun, da die Melodie, der Text und das Musikstück als solches eben in ungewissem Maße über Jahre hinweg geschützt sind, dürfen weder MP3´s, Waves noch TXT-Dateien des Musiktextes angefertigt werden, solange noch jemand seine Rechte darauf geltend machen könnte.

Wenn also jemand Beethovens Opern bei Ultrastar mitträllern wollte, dürfte man die Texte ohne Besorgnis öffentlich für UltraStar bereitstellen, da die Texte selbst inzwischen zum Kulturgut gehören. Aber Vorsicht! Wenn sich der Text auf die spezielle Interpretation der Oper durch das Orchester XY handelt, welches erst vor 2 Jahren aufgenommen worden ist, hat es, trotz des öffentlichen Liedtextes durchaus ein Copyright durch die neue Interpretation!

 

Fazit: Da durch den Kopierrechtdschungel und die Gema-Verordnungen Normalsterbliche kaum mehr durchsteigen ist es grundsätzlich als nicht legal anzusehen TXT-Dateien für UltraStar öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Aber was soll ich dann mit dem unsinnigen UltraStar?

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Stop! Stop! Ganz so unsinnig ist es ja nicht - nur die Kopierrecht-Bestimmungen machen es einem so schwer. Gehen wir realistisch an die Sache heran: Wir dürfen von CD´s Kopien für den privaten Gebrauch anfertigen, sofern wir den Kopierschutz des Mediums nicht Digital umgehen. Ebenso ist es derzeit noch erlaubt MP3´s aus Radiosendungen mitzuschneiden, oder wenn alles versagt über den Weg DIGITAL zu ANALOG zu DIGITAL zu konvertieren - denn auch über den Weg hält man sich an die amtierenden Kopierrechte, ohne große Einbusen bei der Klangqualität hinnehmen zu müssen.


Für den letzteren Weg schließt man einfach einen normalen CD-Player über die Line-In-Buchse der Soundkarte an und nimmt die Lieder über einen Soundrekorder seiner Wahl auf. Denn das Kopierrecht widerspricht lediglich der DIGITAL zu DIGITAL-Kopie, bzw. der DIGITAL zu DIGITAL-Kopie unter der Umgehung der Kopierschutzmechanismen des Mediums. Da wir in diesem Fall aber über ein Analoges Medium abspielen und nur wieder digital aufnehmen greift das Kopierschutzrecht nicht. Wenn alle Wege nicht helfen, oder einem zu umständlich sind, kann man das gewünschte Musikstück natürlich über die rechtlich abgesicherten Downloadportale käuflich erwerben.


(Anmerkung: Wie man im Zweifelsfalle nachweisen soll, dass es sich bei einem MP3-Song um eine analoge oder digitale Kopie handelt, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht machen es die Fahnder daran fest, welche Tools sie auf einem PC vorfinden?!)

 

Wir haben also jetzt eine rechtmässige Kopie eines Musiktitels für den privaten Gebrauch, welches wir als MP3 oder OGG auch in UltraStar verwenden dürfen. Wenn wir im Besitz einer Original-CD sind, wäre der legale Download einer TXT-UltraStar-Datei "theoretisch" auch möglich. "Praktisch" ist es aber leider nicht möglich, ohne dass Anbieter und User im halblegalen Bereich versumpfen.

 

Da niemand der die TXT-Dateien bislang anbietet, dem User abverlangt sich für den Download zu legitimieren, muss seitens des Gesetzgebers davon ausgegangen werden, dass es sich um unrechtmäßige Kopien der Liedtexte handelt, welche von jederman herunterzuladen sind - und somit als illegal anzusehen sind. Zudem müßte der Downloadanbieter selbst über eine Original-CD verfügen, um selbst im Besitz der Texte stehen zu dürfen und das natürlich auch nur zu privaten Zwecken, denn für den gewerblichen Zweck bräuchte er zusätzlich eine Genehmigung. Gar nicht so einfach, nicht wahr? Ist Ihnen schon schwindelig? Können Sie mir noch folgen? ;)

 

Zum einen ließe sich die TXT-Datei natürlich Mithilfe der Songeditor-Tools selbst erstellen. Den Songtext hat man ja legal in seinem Booklet, wenn es eine Künstler-CD ist und nicht gerade ein Sampler ala Bravo-Hits. Nun hat nicht jeder Ahnung von Noten und erst recht nicht jeder kommt mit den Tools zurecht. Ein MIDI-File des Musikstücks wäre da eine Hilfe, fällt aber ebenfalls unter das Kopierschutzdilemma.

Der legale Weg aus der Krise

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Wir haben hier verschiedene Parteien, die an den Texten beteiligt werden müssen, wenn das ganze legal werden soll. Zum einen müssen die Plattenfirmen, bzw. Künstler beteiligt werden. Zum anderen sollte bei einer Vermarktung einer UltraStar-TXT-Datei auch der Ersteller honoriert werden, der ja einen nicht minder künstlerischen Wert zur Verfügung stellt. Zuletzt muss natürlich auch der Downloadanbieter und die UltraStar-Entwickler an dem Service verdienen. Dabei wäre zu klären wieviel eine TXT-Datei max. kosten dürfte, um alle - auch den Downloadkunden - zufrieden zu stellen. Wenn wir von einem Nutzwert von 30 Cent pro Text ausgehen und diese gerecht auf die 3 Stellen verteilen, würde jede Partei 10 Cent umsetzen, ohne dadurch Kosten oder Ausfälle zu haben.

 

Wenn man nun verschiedene Pakete einer TXT-Datei anbieten würde, z.B. inkl. MP3, oder inkl. MP3 und Video als Komplettpaket, müsste die Plattenfirma natürlich mehr beteiligt werden.

 

Wir als UltraStar-FanGemeinde brauchen also ein legales Portal. Ich werde die Tage Rücksprache mit der Gema und den UltraStar-Programmieren halten, ob sie eine Umsetzung für möglich halten.

GEMA

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Eine Erklärung der Gema im Bezug auf Ultrastar (03.12.2008)

Soweit ich die Antwort der GEMA verstehe, steht der Öffnung eines legalen Downloadportals für UStar-Songs nichts im Wege. Es muss lediglich der Beitrag an die GEMA gezahlt werden. Dabei ist die Länge des verwendeten Musikstückes entscheidend. Bis 5 Min erhält die GEMA 17,5 Cent pro Titel. Nun hat ein Ultrastarsong aber in dem Sinne keinerlei Spieldauer, sondern würde erst ab dem Kombiangebot inkl. MP3 und/oder Video Spiellänge haben, die nach der Gema zu berechnen wäre. (Die Welt ist schon komisch, oder?)

 

Wenn also der reine Text für die Gema keinen Gegenwert darstellt, würde es im Umkehrschluß heißen müssen, dass das Anbieten reiner Songdaten legal sein müsste. (!?) Die Gema hat da noch keinen rechten Anhaltspunkt und schickte mir den Mustervertrag, wie er für Karaoke-Aufnahmen mal konzipiert worden ist. Aber ich denke, da müsste man, wenn wir erst mal einen konkreten Plan haben einen eigenen Vertrag aushandeln.

Es bleibt schwierig

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Zur Zeit fehlt mir selbige um allen Involvierten auf die Finger zu klopfen. Scheinbar interessiert es niemanden außer mir Ultrastar in die Legalität zu führen. Die Gema kann nicht anders, weil sie nicht rafft, was UStar ist und die UStar-Szene selbst sieht sich immer noch ein wenig "böse" und suhlt sich scheinbar in dem Ambiente.

Als Alter Szene-Veteran kann ich das Verhalten der Ultrastarler nachvollziehen, weiß aber inzwischen, wie dumm so ein Verhalten ist.

Es wird der Tag kommen, an dem man den "Spielern" und den "Entwicklern" von Ultrastar den Riegel vorschiebt und das nur, weil sie es selbst nur für Spielerei hielten. Aber es ist möglicher Umsatz dahinter, Umsatz den sich die Plattenfirmen sonst alleine verdienen werden. Wenn die Entwickler Glück haben, dürfen Sie das Projekt weiter für die Plattenfirma entwickeln und evtl. zahlt die Firma ausreichend für die Rechte. Ist das das Ziel?

Heute nennen sie mich Spinner oder Schwarzseher, aber morgen ...

Warten wir mal ab.